Zu einer teilstationären Aufnahme kommt es vom Kind her gesehen, wenn
- anhaltende oder bereits verfestigte erzieherische oder schulische Schwierigkeiten bestehen
- Problembelastungen im kognitiven, emotionalen u. sozialen Bereich, im Lern- und Arbeitsverhalten oder in Form einer körperlichen Symptomatik zu einer Gefahr für die persönliche Entwicklung werden
- Störungen im Familiensystem die Überwindung der Probleme erschweren
- ambulante sozialpädagogische, psychologische oder therapeutische Maßnahmen keine nachhaltige Veränderung bewirken oder unter den gegebenen Umständen keine ausreichende Wirksamkeit versprechen.
von der Familie her betrachtet, wenn
- die Bewältigung der Erziehungsaufgabe die Kräfte der Familie aus unterschiedlichen Gründen (bei Krisen, anhaltenden Konflikten, außergewöhnlichen Belastungen) übersteigt
- angemessenes oder flexibles pädagogisches Handeln nur noch begrenzt eingesetzt oder entwickelt werden kann
- beim Kind aus unterschiedlichen Gründen schon lange ein besonderer Erziehungsbedarf gegeben ist und jetzt auch professionelle Unterstützung erfordert.
Betreuungsstruktur
- 3 Gruppen für Jungen und Mädchen von 6 bis 15 Jahren in jeweils eigenen Gruppen-Wohnbereichen mit entsprechenden Nebenräumen
Der Aufenthalt in der Einrichtung
- zeitlich befristete und fachlich-professionelle Ergänzung der familiären Erziehungsmöglichkeiten
- Verbesserung der Erziehungsbedingungen durch Kooperation mit der Familie
- Streben nach Vernetzung mit anderen Institutionen und Diensten in der Lebenswelt
- Aufarbeitung der persönlichen und familiären Probleme
- Verbesserung der persönlichen Stabilität und der sozialen Kompetenz
- Entwicklung von Eigenaktivität und Eigenverantwortung, von neuen Sachinteressen und Sinnerfahrungen.