Teilstationäre Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe (nach §§ 32, 35a, in Verbindung mit § 27 KJHG) in 3 Gruppen für Mädchen und Jungen im Alter von 6 - 18 Jahren mit insgesamt 22 Plätzen.
Die teilstationäre Erziehungshilfe in unserer Tagesgruppe wird auf der Grundlage der pädagogischen Konzeption erbracht. Sie stellt eine Verbindung dar von:
auf der Grundlage eines beschriebenen oder fortgeschriebenen Hilfeplanes nachhaltig unterstützen und fördern und zwar bis:
a) zur Erreichung der im Hilfeplan benannten Erziehungsziele und/oder
b) zur Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform und/oder
c) bis zur Verselbständigung des jungen Menschen und/oder
d) bis zur Verbesserung seiner Integrationschancen.
Die Aufnahme in die Tagesgruppe ermöglicht den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Herkunftsfamilie (oder Pflege-, Adoptivfamilie). Die Erziehungsbedingungen und Erziehungskompetenzen in der Familie sollen grundsätzlich verbessert und damit oft auch an die besonderen individuellen Erfordernisse angepasst werden. Der Auftrag schließt schulische, berufsvorbereitende und der beruflichen Integration dienliche Hilfen und die Versorgung des jungen Menschen mit ein.
Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzungen der pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden. Diese münden, entsprechend unserer Konzeption, in Erziehungsziele und Aufträge für die Umsetzung mittels Regelangebot und konzeptionsbedingten Leistungen sowie im Rahmen des Hilfebedarfs gesondert vereinbarten individuellen Zusatzleistungen.
Mit diesem Auftrag sind bezogen auf die Angebotsstruktur (Regelleistungen, konzeptionsbedingte Leistungen und individuelle Zusatzleistungen) folgende Kernziele verbunden: